Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Wohnflächenberechnungen, bemaßte CAD-Grundrisse und die Digitalisierung von Bestandsplänen, die über blitz-bauplan.de geschlossen werden.

(2) Vertragspartner ist die 3P Immobilienmanagement GmbH, Wehrgasse 1, 79379 Müllheim (Baden), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter HRB 728809.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf unserer Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Mit dem Absenden des Formulars fragen Sie unverbindlich an. Es entstehen keine Kosten und es kommt noch kein Vertrag zustande.

(3) Wir prüfen Ihre Unterlagen und senden Ihnen in Textform ein Angebot mit Leistungsumfang, Festpreis und Lieferfrist. Zusammen mit dem Angebot erhalten Sie diese Bedingungen sowie die Widerrufsbelehrung in Textform.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot annehmen. Die Annahme kann in Textform oder mündlich, auch fernmündlich, erklärt werden. Bei mündlicher Annahme bestätigen wir den Vertragsschluss unverzüglich in Textform.

(5) Beginnen wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung, holen wir zuvor Ihre Zustimmung nach § 356 Abs. 4 BGB in Textform ein.

(6) Der Vertrag über die Erstellung von Plänen und Berechnungen ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang ergibt sich aus dem gewählten Paket und der Auftragsbestätigung.

(2) Der Leistungsumfang ist in allen Größenstufen derselbe und umfasst den bemaßten 2D-CAD-Grundriss aller Geschosse als PDF und DWG sowie die Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder die Flächenermittlung nach DIN 277, jeweils unterschrieben und gestempelt von einem bauvorlageberechtigten Architekten. Die Größenstufen unterscheiden sich allein in der Fläche der einzelnen Wohneinheit, für die der jeweilige Festpreis gilt. Der Express-Zuschlag verkürzt ausschließlich die Lieferfrist nach § 6 Abs. 2 und ändert den Leistungsumfang nicht.

(3) Nicht enthalten sind insbesondere: eine Vermessung vor Ort (Aufmaß), statische Nachweise, energetische Nachweise, Verkehrswertgutachten, die Erstellung oder Einreichung von Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren sowie die Vertretung gegenüber Behörden. Diese Leistungen können gesondert beauftragt werden.

(4) Wir sind berechtigt, Subunternehmer und freiberufliche Architekten einzusetzen. Wir arbeiten bundesweit mit mehreren bei Architektenkammern eingetragenen, bauvorlageberechtigten Architekten zusammen.

(5) Die eingesetzten Architekten werden ausschließlich als unsere Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB tätig. Ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem jeweiligen Architekten kommt nicht zustande. Ihr Vertragspartner und alleiniger Anspruchsgegner für die vertraglichen Leistungen ist die 3P Immobilienmanagement GmbH. Die Auswahl des bearbeitenden Architekten obliegt uns.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Sie stellen uns die zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen vollständig, lesbar und wahrheitsgemäß zur Verfügung, insbesondere Grundrisse mit Maßen, Angaben zu Geschossen, Wohneinheiten, Raumhöhen, Dachschrägen sowie Balkonen und Terrassen.

(2) Sie versichern, zur Verwendung und Weitergabe der eingereichten Unterlagen berechtigt zu sein. Bestehen Urheberrechte Dritter, etwa des ursprünglichen Planverfassers, informieren Sie uns darüber vor Auftragserteilung. Werden wir wegen einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht von Dritten in Anspruch genommen, können wir bei Ihnen Regress nehmen; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(3) Die Berechnung beruht ausschließlich auf den von Ihnen übermittelten Angaben. Sie ist nur so genau wie diese Angaben. Halten wir ein Aufmaß vor Ort für erforderlich, weisen wir Sie darauf hin.

(4) Verzögerungen aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung verlängern die Lieferfristen entsprechend.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Bruttobetrag wird jeweils mit ausgewiesen.

(2) Der Grundpreis gilt je Wohneinheit und richtet sich nach deren Wohnfläche: 498 € netto bis 100 m² und 798 € netto bis 200 m² (Banken-Paket) sowie 1.098 € netto über 200 m² (Banken-Paket XL). Bei unterschiedlich großen Einheiten ist die größte Einheit maßgeblich. Maßgeblich für die Zuordnung ist die Wohnfläche nach den Unterlagen, die Sie uns vor der Angebotserstellung übermitteln. Weicht das Berechnungsergebnis später von dieser Angabe ab, bleibt der bestätigte Festpreis unverändert, sofern die übermittelten Angaben zutreffend und vollständig waren. Auf den Grundpreis kommen nur zwei Zuschläge in Betracht: die verkürzte Lieferfrist nach § 6 Abs. 2 (Express) mit 350 € netto und jede weitere Wohneinheit im selben Gebäude mit 400 € netto je Einheit. Weitere Zuschläge erheben wir nicht. Ab sechs Wohneinheiten sowie bei Gewerbeobjekten erfolgt eine individuelle Kalkulation.

(3) Der in der Auftragsbestätigung genannte Festpreis ist verbindlich, solange sich der mitgeteilte Sachverhalt nicht ändert. Ergeben sich nach Auftragserteilung Abweichungen, etwa zusätzliche Geschosse oder Wohneinheiten, teilen wir Ihnen den Mehraufwand vor der Ausführung in Textform mit. Die Mehrleistung wird erst nach Ihrer Zustimmung erbracht.

(4) Die Vergütung ist mit Abnahme und Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Eine Vorkasse oder Anzahlung verlangen wir nicht.

§ 6 Fristen und Lieferung

(1) Die angegebenen Fristen gelten an Arbeitstagen, also Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage.

(2) Ohne Express-Zuschlag liefern wir innerhalb von höchstens 5 Werktagen. Ist der Express-Zuschlag beauftragt, liefern wir innerhalb von 48 Stunden.

(3) Die Frist beginnt mit der Auftragserteilung, frühestens jedoch mit dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Anfragen, die nach 18 Uhr oder an arbeitsfreien Tagen eingehen, werden ab dem folgenden Arbeitstag gerechnet.

(4) Die Lieferung erfolgt elektronisch als PDF und DWG an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

§ 7 Zufriedenheits- und Akzeptanzgarantie

(1) Zufriedenheitsgarantie. Sie prüfen Ihre fertigen Pläne als Vorschau nach § 8 Abs. 1, bevor eine Zahlungspflicht entsteht. Eine Vorkasse oder Anzahlung verlangen wir nicht. Beanstanden Sie die Vorschau in Textform, überarbeiten wir das Werk im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stimmen wir vorher gesondert ab; § 5 Abs. 3 gilt entsprechend.

(2) Akzeptanzgarantie. Wir gewähren neben den gesetzlichen Mängelrechten eine Akzeptanzgarantie: Beanstandet Ihr Kreditinstitut die gelieferte Berechnung inhaltlich oder rechnerisch, überarbeiten wir sie kostenlos, bis die Beanstandung ausgeräumt ist.

(3) Die Garantie bezieht sich auf die Berechnung nach der im Auftrag vereinbarten Berechnungsgrundlage. Nicht erfasst sind:

(4) Der Anspruch aus der Garantie richtet sich auf Nachbesserung. Die Beanstandung ist uns in Textform mitzuteilen und, soweit vorhanden, unter Beifügung der schriftlichen Begründung des Kreditinstituts. Die Garantie gilt für zwölf Monate ab Lieferung.

(5) Eine Zusage, dass ein Kreditinstitut ein Darlehen gewährt, auszahlt, verlängert oder eine bestimmte Bewertung vornimmt, ist mit der Garantie ausdrücklich nicht verbunden. Die Kreditentscheidung liegt allein beim jeweiligen Institut.

§ 8 Abnahme und Mängelrechte

(1) Wir liefern das Werk zunächst als Vorschau in einer zur Prüfung geeigneten, jedoch nicht abschließend verwendbaren Form. Sie prüfen die Vorschau und erklären die Abnahme oder zeigen Mängel in Textform an.

(2) Mit Ihrer Abnahme stellen wir die Rechnung und übergeben die finalen Dateien im vereinbarten Format, unterschrieben und gestempelt.

(3) Erklären Sie sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Vorschau und zeigen Sie in dieser Zeit keine Mängel an, gilt das Werk als abgenommen.

(4) Bei Mängeln haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.

(5) Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten die gesetzlichen Fristen des § 634a BGB. Bei Planungsleistungen für ein Bauwerk beträgt sie fünf Jahre ab Abnahme.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Abgrenzung der Leistung

(1) Unsere Unterlagen sind eine technische Leistung. Sie stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Steuerberatung und kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB dar.

(2) Die Wohnflächenverordnung gilt verbindlich für öffentlich geförderten Wohnraum. Im frei finanzierten Bereich wird sie als vertraglicher Maßstab herangezogen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die DIN 277 erfasst Grundflächen, Nutzungsflächen und den Rauminhalt und liefert keine Wohnfläche im Sinne der WoFlV. Welche Berechnungsgrundlage im Einzelfall maßgeblich ist, richtet sich nach Ihrem Vertrag oder der Vorgabe des Kreditinstituts.

(3) Unterschrift und Stempel stammen von bei einer Architektenkammer eingetragenen, bauvorlageberechtigten Architekten. Diese werden nach § 3 Abs. 5 als unsere Erfüllungsgehilfen tätig; ein eigenes Vertragsverhältnis zu Ihnen entsteht dadurch nicht. Die 3P Immobilienmanagement GmbH ist als Gesellschaft selbst nicht bauvorlageberechtigt, da die Bauvorlageberechtigung an die natürliche Person des eingetragenen Berufsträgers anknüpft. Für eine Wohnflächenberechnung ist eine Bauvorlageberechtigung gesetzlich nicht vorgeschrieben; sie ist ein Qualitätsmerkmal.

(4) Für die Verwendung der Unterlagen gegenüber Finanzamt, Gericht, Mietpartei oder Käufer sind die dort geltenden Anforderungen maßgeblich. Wir empfehlen in Zweifelsfällen rechtliche Beratung.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhalten Sie das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Pläne und Berechnungen für das beauftragte Objekt zu nutzen, zu vervielfältigen und an Dritte wie Kreditinstitut, Makler, Notar, Energieberater oder Handwerker weiterzugeben.

(2) Die Vorschau nach § 8 Abs. 1 dient ausschließlich Ihrer Prüfung. Ein Nutzungsrecht an der Vorschau wird nicht eingeräumt.

(3) Eine Bearbeitung der Unterlagen und ihre Weitergabe unter Beibehaltung von Unterschrift und Stempel sind nicht gestattet, soweit dadurch der Eindruck entsteht, der geänderte Inhalt sei von uns oder dem unterzeichnenden Architekten geprüft worden.

(4) Eine Verwendung Ihres Projekts als Referenz erfolgt nur mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung in Textform. Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung Ihrer Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Hochgeladene Dateien werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

§ 14 Berufsrechtliche Angaben

Die eingesetzten Architekten sind in der Architektenkammer ihres jeweiligen Bundeslandes eingetragen und führen die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Architekt“, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich sind die Architektengesetze und Berufsordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Die zuständigen Kammern sind im Impressum aufgeführt. Auf Anfrage nennen wir Ihnen den für Ihren Auftrag zuständigen Architekten und seine Kammerzugehörigkeit.

§ 15 Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Müllheim (Baden).

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.